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Nachricht vom 19.10.2014    

Ist "WohnPunkt RLP" eine Mogelpackung?

Kritik an den Plänen und Erklärungen zum Thema "Neue Wohnformen für Rheinland-Pfalz - WohnPunkt RLP" übt Mdl Michael Wäschenbach. Wohnprojekte bedürfen der gesetzlichen Grundlagen, dazu zähle die Abgrenzung zu Altenheimen, aber auch der Brandschutz in Privathäusern.

Kreisgebiet. „Dass Regierungserklärungen ein pures Wunschkonzert sind, habe ich jetzt gelernt. Die derzeitige Umsetzung der gut gemeinten Modellprojekte der Landesregierung zur Versorgung älterer, pflegebedürftiger Menschen bis ins hohe Alter reichen nicht aus“, so der Seniorenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Wäschenbach, im Anschluss an die Plenar-Debatte über das Projekt „WohnPunkt RLP“.

„Wo Frau Dreyer in ihrer Regierungserklärung im Januar 2013 noch davon sprach, in jedem Dorf ein gemeinschaftliches Wohnprojekt realisieren zu wollen, fällt ihre Vision nun nüchterner aus. Übrig bleibt das Vorhaben, ein Projekt pro Verbandsgemeinde umsetzen zu wollen. Noch mickriger erscheint es da, dass die Landesregierung bis 2015 de facto nur 15 Projekte bei Wohnpunkt RLP unterstützen wird. Eine enttäuschende Prognose.

Auch Visionen, wie sie Dreyer im Januar 2013 verkündete, erwecken Erwartungen bei den Menschen. Gerade für die waschsende Zahl älterer Menschen ist es wichtig, bestehende Wohn- und Versorgungsangebote weiterzuentwickeln und Lösungen für sie zu finden.

"Das Wohnprojekt "WohnPunkt RLP" entpuppt sich als Mogelpackung. Jedem Bauherren leuchtet ein, dass mit 22.000 Euro pro Projekt keine Wohnpunkte geschaffen werden können. Das zur Verfügung gestellte Geld reicht allenfalls für Beratungspunkte. Hier fehlt der Landesregierung das Geld, das an anderer Stelle ausgegeben wurde. Der von Herrn Schweitzer so oft präsentierte, glorifizierte Flyer über "WohnPunkt RLP" sollte mehr sein als eine Marketing- und Beratungsstrategie", so Michael Wäschenbach weiter.

Statt gewiss gut gemeinte Modellprojekte schön zu reden, müssten laut Wäschenbach Einzelmaßnahmen nachhaltig vernetzt werden. Zudem blieben noch viele Aufgaben zu erledigen: Das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) (ehemaliges Heimgesetz) müsse überarbeitet und damit eine klare Abgrenzung neuer Wohnformen zu klassischen Altenheimen gefunden werden. Geklärt werden müsse darüber hinaus, wie der Medizinische Dienst der Krankenversicherung die Wohngemeinschaften kontrolliere und der Brandschutz in Privathäusern müsse geregelt werden.







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